Februar 2026 

Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte reichen weitere Zivilklagen gegen die zypriotische iSX-Bank ein. 

Im „Juicy Fields“-Skandal, dem größten Cannabis-Betrug aller Zeiten, tritt keine Ruhe ein. Wir erinnern uns: Über 186.000 Anleger haben 645 Mio. EURO in Cannabis-Pflanzen investiert. Am Ende stellt sich heraus, dass die Pflanzen nicht existierten und das Geld verloren war. Die Täter sind teils in Haft, teils auf der Flucht. Fazit: Ein riesiges Schneeballsystem. 

Die juristische Aufarbeitung gegen die zypriotische Firma iSX Financial EU Plc. nimmt Fahrt auf. Die iSX war der Zahlungsdienstleister, über den die „Juicy Fields“-Täter das Anlegergeld eingesammelt und aus der EU herausgeschafft haben. Die Anleger fordern nun Schadensersatz von iSX. Im Vordergrund steht dabei der Verdacht, dass sich iSX an Geldwäschehandlungen der Juicy Fields-Täter beteiligt hat oder diese Geldwäschehandlungen zumindest nicht unterbunden hat. 

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei mehrere hundert Investoren vertritt: „Allein in dieser Woche haben wir vier weitere Schadensersatzklagen gegen iSX eingereicht. Deutsche Anleger können bei sich zuhause, an ihrem deutschen Heimatgericht die Klage erheben. Davon machen wir Gebrauch. Auf diese Weise ist es für die geschädigten deutschen Verbraucher sehr viel einfacher, ihre Rechte durchsetzen, als wenn sie in Zypern klagen müssen.“ 

Dr. Wolfgang Schirp weiter: „Die iSX – immerhin ein nach regulierter Zahlungsdienstleister – ist nach EU-Recht verpflichtet, strenge Geldwäscheüberprüfungen durchzuführen. Wenn dies nicht geschehen ist, dann haftet iSX gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz. Hierauf richten sich unsere Klagen.“

Ein abschließendes Fazit von Dr. Schirp:

 „iSX hat versucht, uns zum Schweigen zu bringen, aber erfolglos. Vertreten durch die nach eigenen Angaben weltgrößte Anwaltskanzlei Dentons hat iSX versucht, uns zahlreiche Aussagen zu ihrer Verstrickung in den Juicy Fields-Skandal gerichtlich untersagen zu lassen (Aktenzeichen 2 O 471/25 eV des Landgerichts Berlin).

Mit diesem Angriff ist iSX vollumfänglich gescheitert und muss nun die Kosten des Verfahrens tragen. Wir werden uns auch zukünftig durch derartige Angriffe nicht einschüchtern lassen, sondern die Aufklärung vorantreiben und die Rechte unserer Mandanten durchsetzen“.   

Geschädigte können sich registrieren auf der Plattform www.juicyfieldsclaims.com. Videokonferenzen zur Information finden statt am 17.02.2026 (deutsche Sprache) und am 19.02.2026 (englische Sprache), jeweils um 17 Uhr.   

November 2025

Video recording of the webinar from November 6, 2025 available

Here you can access the video recording of the webinar on the current status of the proceedings against ISX.

November 2025

Videoaufzeichnung des Webinars vom 04.11.2025 verfügbar

Hier gelangen Sie zur Videoaufzeichnung des Webinars zum aktuellen Stand des Vorgehens gegen die ISX.

Oktober 2025

Juicy Fields-Skandal – ein riesiger Geldwäschefall. Was macht die Europäische Bankenaufsicht?

Der „Juicy Fields“-Skandal ist der größte Cannabis-Betrug aller Zeiten. Über 186.000 Anleger haben 645 Mio. EURO in Cannabis-Pflanzen investiert (für den medizinischen Einsatz). Am Ende stellt sich heraus, dass die Pflanzen nicht existierten und das Geld verloren war. Die Täter sind teils in Haft, teils auf der Flucht. 

Im Zentrum der juristischen Aufarbeitung steht die zypriotische Firma iSX. Die iSX war der Zahlungsdienstleister, über den die „Juicy Fields“-Täter das Anlegergeld eingesammelt und aus der EU herausgeschafft haben. iSX hat alle erforderlichen Zulassungen nach EU-Recht und unterliegt der Aufsicht durch EU-Institutionen. Es gibt ausreichend Verdachtsmomente, um iSX wegen einer Beteiligung am Anlagebetrug, mindestens aber wegen Geldwäsche zur Rechenschaft zu ziehen. Denn iSX muss nach EU-Recht alle Vorschriften zur Geldwäsche-Prävention einhalten und trägt dafür die Beweislast. Wenn sich Verstöße nachweisen lassen, haftet iSX auf Schadensersatz. Erste Gerichtsverfahren laufen bereits.

Die Geschädigten rufen auch die European Banking Authority (EBA) zum Handeln auf. Die EBA führt nach EU-Recht die Oberaufsicht über alle Zahlungsdienstleister, auch die iSX. Bereits im Juli haben Geschädigte die EBA informiert und zum Einschreiten aufgefordert. Mehrfach wurde die EBA seither angemahnt. Bis heute ist dennoch nichts geschehen. Dies werden die Geschädigten nicht auf sich beruhen lassen. 

Wie kann es sein, dass die EBA den größten Geldwäschefall der europäischen Geschichte nicht aktiv bearbeitet

Die Geschädigten rufen das Europäische Parlament und die Kommission zum Einschreiten auf. 

Geschädigte können sich registrieren auf der Plattform www.juicyfieldsclaims.com. Webinare zur Information finden statt am:

 04.11.2025 (deutsche Sprache) und am

 06.11.2025 (englische Sprache).   

Für nähere Informationen stehen zur Verfügung: 

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Sebastian Kowalczyk, LL.M. 

Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, 

Tel. 0049-30-32761734 und 0049-179-5320213 

mail: schirp@schirp.com oder kowalczyk@schirp.com

September 2025

Webinare am 04. und 06. November 2025

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